Der Bürgermeister der Gemeinde Sarnow Friedrich-Joachim Reincke möchte gerne den Verkauf des Grundstücks in Wusseken an uns verhindern und von seinem Vorkaufsrecht gebrauch machen. Er argumentiert mit § 24 BauGB ff, §3 Wohnungsbauerleichterungsgesetz und §22 DSchG M-V. Das sind zwar alles drei Paragraphen die für ein Vorkaufsrecht entscheidend sein können..aber keins trifft auf unser Grundstück zu. Wir wünschen Herrn Reincke viel Glück bei seinem Versuch und sind bereit bis in die Berufung zu gehen.
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